21.02.2025
Wer zahlt für herrenlose Tiere?
Der Fall «Brombeeri» hat in den letzten Wochen für Aufsehen gesorgt: Eine Tierklinik im Kanton Solothurn blieb auf rund 3’300 Franken Behandlungskosten für eine Findelkatze sitzen. (Mehr dazu: 20 Minuten)
Solche Fälle sind keine Seltenheit. Grundsätzlich ist der Tierhalter für die Kosten seines Tieres verantwortlich. Doch was passiert, wenn er nicht gefunden wird oder zahlungsunfähig ist? In der Praxis übernehmen Tierschutzvereine oder Tierärzte die Kosten – aus Eigeninitiative und durch Spenden finanziert.
Gericht lehnt Kostenübernahme durch Gemeinden ab
Gemeinsam mit NetAP klagte die Tierklinik gegen die Gemeinde Neuendorf, um eine Kostenübernahme nach dem Tierschutzrecht durchzusetzen. Doch das Bundesgericht wies die Klage ab.
Damit bleibt eine rechtliche Lücke bestehen: Es gibt derzeit keine offizielle Institution, die für Findeltiere zuständig ist. Der Staat verlässt sich darauf, dass Tierschutzvereine, Tierärzte und Spender freiwillig einspringen.
Gemeinden mit Verantwortung – und solche ohne
In unserer Region gibt es Gemeinden, die ihre Verantwortung nach Art. 22 der Tierschutzverordnung (THV) wahrnehmen. Sie schliessen Leistungsvereinbarungen mit unserem Tierschutzverein ab und zahlen einen jährlichen Beitrag für Einsätze unserer Tierschutzberaterin sowie die daraus entstehenden Folgekosten.
Allerdings decken diese Beiträge nur weniger als 10 % unseres Jahresbudgets. Dennoch sind wir dankbar für die Unterstützung. Ob Ihre Gemeinde dazugehört, können Sie hier sehen: Gemeindenübersicht.
Leider gibt es auch viele Gemeinden, die keinerlei Vereinbarung mit uns treffen – sich aber trotzdem darauf verlassen, dass wir Findeltieren helfen.