Stimmen Sie am 27.9.2020 NEIN zum missratenen Jagdgesetz!

Stimmen Sie am 27.9.2020 NEIN zum missratenen Jagdgesetz!

Der Schweizer Tierschutz STS will kein Jagdgesetz, das Tierquälerein erlaubt und den Schutz wildlebender Tiere schwächt, statt ihn zu stärken.

Das Gesetz, das den «Schutz wildlebender Tiere» (Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel) in seinem Titel trägt ist zu einem eigentlichen Abschussgesetz verkommen.

Abschüsse des Wolfes, auch von Jungtieren und auch in Schutzgebieten, sollen möglich sein. Und das Gesetz erlaubt es dem Bund künftig, ohne Konsultation von Parlament oder Stimmvolk, weitere geschützte Tierarten – z.B. Luchs und Biber – zur Bestandesregulierung zum Abschuss freizugeben. Die tierquälerische Baujagd bleibt erlaubt, ebenso die Ausbildung von Baujagdhunden am lebenden Fuchs. Treibjagden werden nicht beschränkt.

Ein Gesetz, das das Dezimieren oder gar Ausrotten geschützter Tierarten zulässt, einfach nur, weil die Tiere da sind und als Schädlinge betrachtet werden, widerspricht jeglichem Tierschutzgedanken und bedeutet einen massiven Rückschritt im Tier- und Artenschutz.

Mehr Information

http://www.jagdgesetz.info/tierarten.html

http://www.jagdgesetz.info/tierschutz.html